Die Prüfungsausschüsse für die Zwischen- und Gesellenprüfungen werden alle drei Jahre neu gewählt und setzen sich aus einem Arbeitgebervertreter, einem Arbeitnehmervertreter und einer Lehrkraft der jeweiligen Berufsschulen zusammen.
Die Prüfungsausschüsse für die Zwischen- und Gesellenprüfungen werden alle drei Jahre neu gewählt und setzen sich aus einem Arbeitgebervertreter, einem Arbeitnehmervertreter und einer Lehrkraft der jeweiligen Berufsschulen zusammen.